Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie – B 62 Zella-Mehlis – Benshausen

Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Region Südwest beabsichtigt den Ausbau der Bundesstraße B 62 zwischen Zella-Mehlis und Benshausen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Ziel ist ein Ausbau im Bestand auf einer Länge von 2.596 m zur Verbesserung der bestehenden Verkehrssituation. Mit dem Ausbau ist ein einseitiger straßenbegleitender Rad- und Gehweg geplant. Vom Ortsausgang Zella-Mehlis bis etwa Bau-km 0+800 liegt die Straße in einem schmalen Streifen zwischen der steil aufsteigender Talflanke im Norden und der unmittelbar südlich verlaufenden Lichtenau, Gewässer 2. Ordnung. Im folgenden Streckenabschnitt bis zum Anschluss an die Ortslage Benshausen verläuft die Lichtenau mit deutlichem Abstand zur Straße.

Mit dem geplanten Vorhaben ist eine Betroffenheit von Grund- bzw. Oberflächenwasserkörpern verbunden. Die Beachtung der Zielvorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) stellt eine zwingende Vorgabe für die Zulassung des Vorhabens dar. Es ist zu prüfen, ob eine Verschlechterung der Wasserkörper ausgeschlossen ist (Verschlechterungsverbot) und einer fristgerechten Erreichung eines guten Zustandes nichts entgegensteht (Zielerreichungs- bzw. Verbesserungsgebot).

Der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie dient der Dokumentation und dem Nachweis der Verträglichkeit eines Vorhabens mit den Anforderungen der WRRL.

Auftraggeber

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Standort

Zella-Mehlis – Benshausen

Zeitraum

2022